1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Catering- und Veranstaltungsleistungen sowie die Vermietung von Equipment, Geschirr, Mobiliar und sonstigen Gegenständen von AL DENTE – Inhaber Andreas Ulrich (im Folgenden Auftragnehmer genannt), der vom Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) beauftragt wird.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
3. Leistungen und Lieferung
3.1 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung.
3.2 Lieferort und Bedingungen
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse.
Besondere örtliche Gegebenheiten (z. B. lange Wege, fehlende Aufzüge, eingeschränkte Zufahrten, Treppen, Baustellen) sind bei Auftragserteilung mitzuteilen. Zusätzlicher Zeit- oder Personalaufwand durch fehlende Informationen und besonders aufwendige Gegebenheiten am Lieferort wird gesondert berechnet.
Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung, Parkgenehmigungen) sind vom Auftraggeber einzuholen.
3.3 Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Verkehrsbehinderungen, Witterung, behördliche Anordnungen) berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Minderung.
3.4 Gefahrübergang
Mit Übergabe der Lieferung an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf diesen über.
4. Hygiene und Standzeiten
Alle Speisen werden nach den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften hergestellt.
Buffets und offene Speisen sind aus hygienischen Gründen nur für einen begrenzten Zeitraum geeignet. Die Standzeit sollte 3 Stunden nicht überschreiten. Nach Übergabe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für unsachgemäße Lagerung oder Unterbrechung der Kühlkette.
5. Saisonale und marktbedingte Änderungen
Bei saisonalen oder marktbedingten Lieferengpässen behalten wir uns vor, einzelne Bestandteile durch gleichwertige oder höherwertige Produkte ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Hierbei werden Qualität und Geschmack der ursprünglichen Zutat so weit wie möglich gewährleistet.
6. Mietgegenstände und Equipment
6.1 Allgemeine Regelungen
Gelieferte Mietgegenstände (z. B. Geschirr, Gläser, Besteck, Möbel, Dekoration, Technik) bleiben Eigentum des
Auftragnehmers oder eines beauftragten Dienstleisters.
Diese sind vollständig, sortiert und grob gereinigt (von Essensresten befreit) zurückzugeben.
Fehlmengen, Bruch oder Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Hierzu kann der
Auftragnehmer vom Auftraggeber den Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung verlangen.
Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln von Mietgegenständen erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Schadensersatzpflicht
Sämtliches Equipment ist bei eigenständiger Abholung oder Rückgabe durch den Auftraggeber nicht versichert. Der Auftraggeber haftet für Verlust und Schaden jeglicher Art.
6.3 Preise
Die Mietgebühr ist im Preis des Angebotes mit einbegriffen und gilt in der Regel für 3 Tage (Anlieferung, Veranstaltung, Abholung). Wird das gemietete Equipment nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur vollständigen Rückgabe des Equipments. Für jeden Tag wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,– € pro Person berechnet. Der Preis versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise
Angebote sind bis zu 14 Tage ab Angebotsdatum bindend. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die in der Auftragsbestätigung bestätigte Personenzahl gilt als Grundlage für die Berechnung des Auftrags. Änderungen der Personenzahl sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bei einer Reduzierung der Personenzahl gilt die in der Auftragsbestätigung bestätigte Personenzahl jedoch weiterhin zu mindestens 80 % als verbindliche Mindestabnahme. Nach Ablauf dieser Frist gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Personenzahl als verbindliche Mindestabnahme.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
7.2 Anzahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Diese beträgt
in der Regel 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags. Weitere Abschlagszahlungen können vor Veranstaltungsbeginn fällig werden. Die Bedingungen hierzu sind dem Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
7.3 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
8. Änderungen der Personenzahl oder Leistung
Änderungen der Personenzahl oder des Leistungsumfangs müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden und können nur bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin berücksichtigt werden.
Kurzfristige Änderungen können aufgrund bereits erfolgter Warenbeschaffung gesondert berechnet werden. Spätere Änderungswünsche bedürfen einer schriftlichen Anfrage des Auftraggebers, die nach Prüfung ebenso schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wird. Bei einer Reduzierung der Personenzahl gilt die in der Auftragsbestätigung bestätigte Personenzahl jedoch weiterhin zu mindestens 80 % als verbindliche Mindestabnahme. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Änderungen zu berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, Abweichungen abzulehnen, insbesondere wenn sie den Umfang der ursprünglichen Vereinbarung wesentlich verändern.
9. Rücktritt / Stornierung
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung.
Ein bestätigter Auftrag kann bis 6 Monate kostenfrei storniert werden. Ansonsten gelten die folgenden Stornierungsbedingungen.
Im Falle der Stornierung werden folgende pauschale Ausfallentschädigungen berechnet:
6 – 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung
3 Monate bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
13 – 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
danach: 95 % der vereinbarten Vergütung
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Voraussetzung ist, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer oder des Rücktritts vom Auftraggeber aus zu vertretenden Gründen, gilt der Vertrag als wirksam gekündigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
10. Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die Ware nach Erhalt unverzüglich mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei jeglichen Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein zu machen. Bei nachweisbaren Mängeln kann der Auftragnehmer nach Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Schadensersatz und Rücktritt entfällt bei späterer Beanstandung.
11. Haftung
11.1 Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Der Kunde ist verantwortlich für die reibungslose Strom- und Wasserversorgung, die für die Durchführung des Auftrags notwendig ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende oder unterbrochene Strom- oder Wasserversorgung entstehen. Der Auftragnehmer ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
11.2 Unfall
Sollte der Foodtruck oder das Lieferfahrzeug auf dem Weg zur Veranstaltung aufgrund eines Verkehrsunfalls, einer technischen Panne oder eines sonstigen unvorhersehbaren Ereignisses ausfallen, das der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Der Auftragnehmer wird sich in einem solchen Fall nach besten Kräften bemühen, eine zumutbare Ersatzlösung zu organisieren. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden selbstverständlich erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.3 Erkrankung
Im Falle einer unvorhersehbaren und nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Erkrankung, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, sofern zeitlich und organisatorisch möglich, eine geeignete Ersatzlösung anzubieten. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.4 Schäden
Für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. extreme Wetterbedingungen oder behördliche Anordnungen) verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages und für eventuelle Folgebestellungen verwendet.
13. Abbildungen und Fotos
Sämtliche Abbildungen und Fotos auf der Webseite und in Katalogen des Auftragnehmers können vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer das Recht, auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentation und Werbezwecke, anfertigen zu dürfen. Hiervon ausgeschlossen sind private Veranstaltungen, auf denen lediglich vom Cateringangebot Foto- und Videoaufnahmen ohne vorherige Absprache gemacht werden dürfen.
15. Preisauszeichnung
Mit Veröffentlichung dieser AGB gelten die kommunizierten, aktuellen Preise. Alle vorherigen Angebote und Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Alle bereits erteilten Angebotsbestätigungen behalten ihre Gültigkeit.
16. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Stand: 24.07.2026
Wir überarbeiten aktuell unser bestehendes Foodtruck-Konzept, um es für euch noch attraktiver, flexibler und übersichtlicher zu gestalten.
Bald findet ihr hier wieder alle Informationen.
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